Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Webseite https://www.flugfeld.info.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

3. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Einige zum Download stehende PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei.
Einige Fotos weisen noch keinen Alternativtext vor. Diese werden nach und nach barrierefrei umgewandelt. Die Mitarbeitenden sind bzw. werden entsprechend geschult. Aufgrund der Menge an Inhalten nimmt dies jedoch einige Zeit in Anspruch.
Die Interaktive Karte ist aufgrund der Kartendarstellung nicht barrierefrei. Ebenso kann die Barrierefreiheit für Inhalte, auf welche die Interaktive Karte hinweist, nicht sichergestellt werden.

4. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 31.10.2025 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung gemäß § 4 Absatz 2 Ziffer 1 L-Bgg-Durchführungsverordnung (DVO). Diede Erklärung wird laufend geprüft und aktualisiert.

5. Rückmeldung und Kontakt

Sollten Sie auf unserer Seite auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe. Gerne können Sie sich mit Ihrem Hinweis an uns melden:

Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen

6. Schlichtungsverfahren

Sollten Sie keinen zufriedenstellende Antwort auf Ihre Hinweise oder Anfragen zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landes wenden:
Landes-Behindertenbeauftragte Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 / 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.