Öffentliche Parkplätze

Im Oktober 2014 trat eine Parkraumsatzung in Kraft, die das Flugfeld in vier kostenpflichtige Parkzonen einteilt. In einem ersten Schritt sind seit dem 15. November 2014 öffentliche Parkplätze rund um den Böblinger Bahnhof, im Mischgebiet Parkstadt Ost und auf dem Festplatz kostenpflichtig. Je nach Aufsiedlung werden weitere Bereiche mit Parkautomaten ausgestattet.

Gebiet 1 Gebühren Parkraumbewirtschaftung FlugfeldIm Bereich der Parkgebührenzonen I „Konrad-Zuse-Straße“, II „Park+Ride“ und III „Parkstadt + Tower-Areal“ sind öffentliche Parkplätze kostenpflichtig.

Downloads: Satzung Parkgebühren Flugfeld  |  Lageplan der Parkgebührenzonen

Nachfolgend erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Parkgebühren.

Warum gab es auf dem Flugfeld bisher Parkplätze, die kostenlos waren?
Die Infrastruktur und die Straßen auf dem Flugfeld werden seit 2007 nach und nach gebaut und bewirtschaftet, je nach Vermarktungsstand der Grundstücke. Werden Grundstücke verkauft, wird die Infrastruktur weiter ausgebaut und es werden beispielsweise Zufahrtsstraßen und Leitungen errichtet. Der Verkehr vermehrte sich bisher nach und nach und es waren große unbebaute Grundstücke verfügbar, auf denen sich die Parkplatzsuchenden verteilen konnten.

Warum sind einige öffentliche Parkplätze auf dem Flugfeld kostenpflichtig?
Nach aktuellen Hochrechnungen des Zweckverbands Flugfeld Böblingen/Sindelfingen werden Anfang 2016, wenn alle aktuellen Wohnbauvorhaben in der Parkstadt Ost abgeschlossen sind, ca. 2.700 Bewohner auf dem Flugfeld wohnen. Verschiedene Shops, Restaurants und Freizeitangebote sind in der Zwischenzeit entstanden, weshalb neben dem Anwohnerverkehr auch der Pendler- und Besucherverkehr auf dem Flugfeld zunehmen. In den vergangen Monaten wurde die Parkplatzsituation insbesondere rund um den Böblinger Bahnhof angespannter. Damit öffentliche Straßen und öffentliche Plätze nicht übermäßig zugeparkt werden, wird die Parkplatzsituation an das erhöhte Verkehrsaufkommen angepasst. Ein Ziel ist es dadurch die Parkmöglichkeiten zu ordnen und durch weniger zugestellte Straßen einen fließenden Verkehrsfluss auf dem Flugfeld zu erhalten. Der wachsende Aufsiedlungsgrad, die ebenerdige Zugänglichkeit der Bahnüberführung von der Flugfeld-Seite aus, die Schließung der P+R-Anlage am Böblinger Bahnhof und weitere Faktoren führen inzwischen insbesondere in der Parkstadt und im Umfeld der Bahnüberführung zu einem regen Parkplatzsuchverkehr sowie ersten Konflikten zwischen Bewohnern und auswärtigen Nutzern. Gebührenpflichtiges Parken im öffentlichen Straßenraum beeinflusst das Stellplatzangebot und die Nachfrage und trägt so zu einer ausgeglichenen Parkraumbilanz bei.

Warum kann keine kostenlose Lösung gefunden werden?
Vorhandener, öffentlicher Parkraum, der vom Zweckverband Flugfeld finanziert wird, soll fair und sinnvoll genutzt werden. Um die aufkommenden Konflikte aufgrund des knapper werdenden, öffentlichen Parkraumes zu minimieren und die  Verdrängungseffekte zwischen einzelnen Flugfeld-Gebieten bzw. angrenzenden Stadtgebieten zu verhindern, werden Parkgebühren verlangt und dadurch sichergestellt, dass vorhandener Parkraum sinnvoll genutzt wird. Eine effektive und gerechte Form der Nutzung öffentlicher Parkflächen erfolgt über die zeitliche Begrenzung der Parkdauer und über die kostenpflichtige Bewirtschaftung.

Wieviel kostet das Parken auf dem Flugfeld künftig?
Es werden vier Parkgebührenzonen ausgewiesen, in denen jeweils unterschiedliche Tarife gelten. Außerdem trifft die Satzung Regelungen für Sonderflächen:

  • In der Parkgebührenzone I (Konrad-Zuse-Straße) 0,10 Euro für die ersten 30 Minuten, danach 0,05 Euro je angefangene 2 Minuten.
  • In der Parkgebührenzone II Park+Ride innerhalb der Zone I je angefangenem Kalendertag 4,00 Euro, für einen Monat 20,00 Euro und für ein halbes Jahr 100,00 Euro.
  • In der Parkgebührenzone III (Parkstadt und Tower-Areal) 0,20 Euro je angefangene 15 Minuten.
  • In der Parkgebührenzone IV (Übriges Flugfeld) 0,10 Euro je angefangene 15 Minuten.

Einen Übersichtsplan der Parkgebührenzonen können Sie hier herunterladen.

Ab wieviel Uhr werden Parkgebühren fällig?
Ab dem 15. November 2014 wird der Festplatz-Parkplatz  von 8 - 24 Uhr bewirtschaftet, auf allen anderen Flächen auf dem Flugfeld werden von Montag bis Freitag zwischen 8 - 18 Uhr und Samstag von 8 - 14 Uhr Parkgebühren anfallen.

In welchem Gebiet fallen aktuell Kosten für Parkplätze an?
Im Bereich der Parkgebührenzonen I „Konrad-Zuse-Straße“, II „Park+Ride“ und III „Parkstadt + Tower-Areal“ wird ab dem 15.11.2014 mit der Bewirtschaftung der Parkplätze begonnen und bei Bedarf erweitert. Aus Sicht des Zweckverbands und der Städte ist dies sinnvoll, da in den nächsten Jahren viele neue Bewohner hinzuziehen und mit der Kita, dem Ärztehaus und dem Nahversorgungseinzelhandel stark frequentierte Einrichtungen in Betrieb sind. Der Festplatz/Parkplatz wird gleichzeitig ab Mitte November bewirtschaftet. Die räumliche Einstiegsphase in die Parkraumbewirtschaftung ist in Anlage dargestellt.

Welche Möglichkeiten haben Pendler?
Für Pendler ist eine „Park-and-Ride-Zone“ entlang der Konrad-Zuse-Straße ausgewiesen. Ein Teil des Schotterparkplatzes neben dem Bahnhof Böblingen ist dazu als P+R-Parkplatz mit ca. 40 Plätzen angelegt. Die P+R-Parkplätze befinden sich vor dem öffentlichen Parkhaus an der Konrad-Zuse-Straße. Damit soll die Inanspruchnahme des öffentlichen Personenverkehrs unterstützt werden.

Für ÖPNV-Pendler stehen Tagestickets, Monatstickets sowie Halbjahres-Parktickets zur Verfügung. Tagestickets und Monatstickets können an den Parkscheinautomaten vor Ort gelöst werden. Die Halbjahrestickets müssen beim VVS bestellt werden, Voraussetzung dazu ist ein VVS-Verbundpass. Im entsprechenden Formular müssen Sie für den P+R-Parkplätz auf dem Flugfeld Böblingen/Sindelfingen die Abkürzung „BOE“ angeben. Informationen dazu finden Sie unter http://www.vvs.de/rundum-mobil/unterwegs/park-ride/p-r-abo/

Die Zahl der P+R-Parkplätze wurde bewusst eingegrenzt, da es an den nahe gelegenen S-Bahn-Haltestellen Goldberg und Hulb ebenfalls P+R-Parkplätze gibt.

Warum werden in der Parkstadt Ost ebenfalls Parkgebühren anfallen?
Würden zunächst nur entlang der stark frequentierten Bereiche entlang des Böblinger Bahnhofs, gegenüber des Medicums und vor der MOTORWORLD Parkgebühren erhoben – und im Mischgebiet Parkstadt Ost nicht – würde sich die Parkplatzsuche dorthin verlagern und Besucher, Pendler und weitere Nutzer würden an den öffentlichen Straßen parken. Eine effektive und gerechte Form der Steuerung der Nutzung öffentlicher Flächen erfolgt über die zeitliche Begrenzung der Parkdauer und Entgeltlichkeit der Inanspruchnahme von Parkraum. Für die Nahversorgungsangebote REWE und Bio Mammut in der „Parkstadt Ost“ gibt es Tiefgaragenangebote.

Müssen die Bewohner des Flugfeldes ebenfalls für Parkplätze bezahlen? Derzeit werden keine Anwohnerparkausweise für das Flugfeld Böblingen/Sindelfingen verteilt.
Möchten Bewohner die öffentlichen Parkplätze nutzen, müssen diese ebenfalls bezahlen. Bauherren bzw. Bauträger werden auf dem Flugfeld jeweils zur Herstellung und zum Nachweis der erforderlichen privaten Stellplätze gem. Landesbauordnung auf dem Grundstück verpflichtet.  Zusätzlich zu den privaten Stellplätzen, die im Rahmen der Vermietung oder des Verkaufs von Wohneinheiten angeboten werden, ist zudem das Parken am Straßenrand erlaubt. Diese öffentlichen Parkplätze an der Straße sind kostenpflichtig, auch für Bewohner. Die Ansprüche der Bewohner auf einen Parkplatz auf den Grundstücken werden mit den privaten Stellplätzen erfüllt.

E-Mobilität

Ist das Parken für Fahrzeuge mit elektrischen Antrieb kostenlos?
Die Nutzung der Parkplätze auf dem gesamten Flugfeld ist für elektrisch betriebene Fahrzeuge bis zum 31. Dezember 2015 für alle Parkraumzonen kostenlos. Die zweckentsprechende Nutzung der Stellplätze und Ladesäulen ist jedermann mit E- Fahrzeugen gestattet, also nicht auf Fahrzeuge von bestimmten Anbietern, beispielsweise „car2go“ beschränkt.

Übergabe E-Smart

Elektromobile Antriebs- und Fahrzeugkonzepte gewinnen immer mehr an Bedeutung. Aufgrund ihrer lokalen Emissionsfreiheit und Lärmreduktion sind sie besonders vorteilhaft im städtischen Umfeld.

Elektromobile Antriebs- und Fahrzeugkonzepte gewinnen immer mehr an Bedeutung. Aufgrund ihrer lokalen Emissionsfreiheit und Lärmreduktion sind sie besonders vorteilhaft im städtischen Umfeld. Seit 2010 wurde unter Federführung des Zweckverbands Flugfeld mit den beiden Städten Böblingen und Sindelfingen das Projekt „Elektromobile Stadt" entwickelt und durchgeführt. Schwerpunkt der Aktivitäten war die Erprobung neuer Antriebsformen und die Integration elektromobiler Konzepte in die Stadtgestaltung, denn E-Mobile bringen neue Anforderungen an die Infrastruktur mit sich. So mussten Ladestationen errichtet werden, die zum Beispiel mit dem Thema Parkierung verknüpft werden können. Abrechnungssysteme wurden erforderlich und es stellte sich die Frage, wie die Verknüpfung von E-Mobilen optimal und funktional mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wie S-Bahn, Bus-und Taxiverkehr erfolgen kann.

Mit all diesen und weiteren Maßnahmen, wie zum Beispiel Car Sharing für Wohnungseigentümer, will der Zweckverband und seine Projektpartner das Thema E-Mobilität und die Nachfrage nach zwei- und vierrädrigen Elektromobilen steigern. Die Lade-Infrastruktur wurde sukzessive seit Mai 2011 in Betrieb genommen und seither laufend optimiert. Derzeit sind rund 20 Ladestationen in beiden Städten und auf dem Flugfeld aufgebaut. Ganz bewusst wurden hierbei unterschiedliche Standortbedingungen gewählt, in Tiefgaragen, auf Parkplätzen oder entlang der Straßen. Es soll nun auch getestet werden, welche Ladesäulen-Typen geeignet sind und wie sich die Handhabung in der Praxis bewährt. Die Säulen stehen öffentlich allen Nutzern von E-Fahrzeugen zur Verfügung. Nötig hierfür ist eine Anmeldung bei den Stadtwerken, die eine Zugangschipkarte ausgeben.

Partner: Car2Go

Gefördert

foerderer

Mitgliedschaft

iws

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